Gruppenassistent*in (m/w/d) in unserer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Über uns:
Im Ev. Johanneswerk arbeiten wir alle an einem gemeinsamen guten Werk: Wir pflegen und begleiten Menschen, die Unterstützung brauchen. Rund 7.500 Mitarbeiter*innen leisten dazu ihren Beitrag in über 70 Einrichtungen der Altenhilfe, der Eingliederungshilfe sowie in unseren Kliniken und Kitas.
Was Du bei uns machst:
– Mitwirkung bei der Betreuung und Förderung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf im lebenspraktischen und beruflichen Kontext
– Individuelles Heranführen und Begleiten bei den täglichen Produktionsabläufen
– Unterstützung der Gruppenleitung bei der Förderung der Kommunikation und Wahrnehmung der Rechte auf Selbständigkeit, Teilhabe und Inklusion
– Arbeiten unter Einhaltung des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems
Wann Du zu uns passt:
– Wenn Du eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistent, Heilerziehungshelfer oder vergleichbare Berufserfahrungen in diesem Bereich hast,
– über die Fähigkeit zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung und Strukturierung des Tages- und Arbeitsablaufs verfügst,
– eine zuverlässige und selbständige Arbeitsweise,
– eigene psychische Stabilität, Belastbarkeit sowie Flexibilität und
– die Bereitschaft zur Teamarbeit in einem multiprofessionellem Team mitbringst.
Schön wäre, wenn Du:
– Berufserfahrung mit Menschen mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung mitbringst
– handwerkliches Geschick besitzt
– EDV-Kenntnisse hast
Worauf Du dich freuen kannst:
– Fort- und Weiterbildung: von vielfältigen Johanneswerk-Angeboten profitieren
– Jahressonderzahlung: sogenanntes "13. Gehalt"
– Betriebliche Altersvorsorge: vom Arbeitgeber bezuschusst
– Kinderzuschlag pro Kind: ca. 90,- Euro bei Vollzeit
– Freie Wochenenden: Montag bis Freitag arbeiten
– 31 Tage Urlaub
Gehalt:
Mindestens 3.107 € brutto/Monat bei Vollzeit gemäß Entgeltgruppe 4 Anlage 2 AVR.DD
zzgl. einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge und Tarifleistungen gem. AVR.DD
Gemäß § 30a Abs. 2 des BZRG müssen Arbeitnehmende vor Ausübung einer Tätigkeit in unserer Einrichtung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses ist der Dienstgeberin vor Dienstbeginn kostenlos zur Einsicht vorzulegen.